BIS: Suche und Detail

Fundsachen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in Bad Honnef einen verlorenen Gegenstand auffinden, melden und überbringen Sie diesen im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef (§965 Bürgerliches Gesetzbuch). In diesem werden Fundsachen entgegengenommen, katalogisiert und ihren rechtmäßigen Eigentümern wieder ausgehändigt. Es wird auch um eine möglichst eindeutige Beschreibung des Fundortes und der Auffindesituation gebeten, um die Eigentümerschaft zweifelsfrei feststellen zu können. Zwar ist grundsätzlich jeder aufgefundene Gegenstand im Bürgerbüro abzugeben, jedoch gibt es eine gesetzlich anerkannte Bagatellgrenze, nach der Gegenstände, die in Ihrem Wert 10,00€ nicht übersteigen, nicht angezeigt werden müssen. 

Wenn Sie vermuten, einen Gegenstand in Bad Honnef verloren zu haben, können Sie sich auch im Bürgerbüro melden. Dort können wir Ihnen Auskunft geben, ob der von Ihnen vermisste Gegenstand bei uns abgegeben wurde und ihn gegebenenfalls Ihnen aushändigen. Sollten dies nicht der Fall sein, insbesondere wenn Sie einen Verlust im Gebiet der Stadtgrenze zu Rheinbreitbach oder Königswinter beziehungsweise im öffentlichen Nahverkehr vermuten, können Sie sich auch an folgende Stellen wenden:

 

Fundbüro Königswinter:                        Tel.: 02244/889-0

Fundbüro Unkel:                                     Tel.: 02224/18060

Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft:         Tel.: 02241 – 499-0 (Zentrale)

Deutsche Bahn AG: Fundservice:         Tel.: 01805 990599

 

Weiterhin können Sie hier deutschlandweit im Online-Fundbüro nach Ihren verlorenen Gegenständen recherchieren.

 

Onlinedienstleistung

Bei Abgabe eines Fundes:

  • Personalausweis

Zur Herausgabe eines Fundes:

  • Personalausweis
  • Besitznachweise

Fundbüro Bad Honnef

Die Abgabe einer Fundsache kann an der Information des Bürgerbüros erfolgen

Die Herausgabe eines Fundstücks erfolgt, wenn keine Zweifel an der Eigentümerschaft bestehen, im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro am Rathausplatz. Bitte Vereinbaren Sie diesen telefonisch (02224-184-251) oder über E-Mail (fundbüro@bad-honnef.de).

Bei Abgabe eines Fundes:

  • Meldung und Übergabe des Fundes an das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef (persönlich oder per Mail an fundbüro@bad-honnef.de zur Terminvereinbarung)
  • Aufnahme der Fundsache im Bürgerbüro
  • Nach Herausgabe der Sache an den Verlierer: ggf. Zahlung des Finderlohns
  • Nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrzeit: Bei Interesse Herausgabe der Fundsache an den Finder

Zur Herausgabe eines Fundes:

  • Terminvereinbarung persönlich oder per Mail an fundbüro@bad-honnef.de
  • Glaubhaftmachung des rechtmäßigen Besitzes
  • Herausgabe gegen Verwaltungsgebühr, evtl. zuzüglich. gesetzlichem Finderlohn

Für die Verwahrung von Fundsachen fallen folgende Gebühren nach Tarifstelle 2.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an:

Wert bis 25€:

gebührenfrei

Wert zwischen 26€ und 150€:

10,00€

Wert zwischen 151€ und 500€:

15,00€

Wert über 500€:

20,00€

Jede weitere angefangene 500€:

Zzgl. 20,00€

Zuschlag für Verwahrung sperriger Fundsachen:

15,00€

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen