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Untersuchungsberechtigungsschein

Kurzbeschreibung

Minderjährige müssen vor Aufnahme einer dauerhaften Arbeit oder Ausbildung ärztlich untersucht werden, um eine beeinträchtigung der körperlichen Enticklung durch die Tätigkeit auszuschließen (§32ff Jugendarbeitsschutzgesetz). Da das Land NRW für die Kosten der Untersuchung aufkommt, wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, den Sie mithilfe der Digitalfunktion ihres Ausweises bequem und vollständig digital über den nebenstehenden Link beantragen können. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können wir Ihnen im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef weiterhelfen.

  • Unterlagen, die Sie benötigen:
    • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
    • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
    • Erhebungsbogen

 

Bürgerbüro Bad Honnef

In der Regel wird der Untersuchungsberechtigungsschein im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef ausgestellt.

  • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

 

Beantragung vor Ort (nur sofern online nicht möglich):

Vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheinsim Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

 

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

 

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor

Die Gebühren werden vom Land NRW übernommen.