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Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung


Beschreibung

Wenn Sie als Bad Honneferin oder Bad Honnefer im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis (§39 Personenstandsgesetz). In diesem wird bescheinigt, dass Ihrer geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse (z.B. bestehende Ehe) entgegenstehen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Bad Honnef heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes!

Die benötigten Unterlagen werden in einem Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef nach individueller Feststellung bestimmt.

Standesamt Bad Honnef

Da die Bearbeitungszeit von den Rahmenbedingungen des Einzelfalls abhängt, kann nur das Standesamt Auskünfte über die voraussichtliche Dauer erteilen.

In der Regel werden Ehefähigkeitszeugnisse nach Vorlage aller benötigten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen ausgestellt.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist maximal sechs Monate gültig!

  1. Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses geht persönlich oder schriftlich an heiraten@bad-honnef.de ein.
  2. Prüfung der Voraussetzungen beziehungsweise Bearbeitung der Anfrage
  3. Ausfertigung/Aushändigung des Zeugnisses

Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen unter anderem:

für die Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger:                            40,00€

für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer:                                            66,00€

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen