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Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Kurzbeschreibung
Sie können bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Honnef falsch parkende Kraftfahrzeuge anzeigen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie können bei der Stadt Bad Honnef einen Verkehrsverstoß zur Anzeige bringen und eine sog. Fremdanzeige stellen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen der Straßenverkehrsbehörde eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson von der Behörde zunächst als Anregung zu sehen, einen bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen.
Sofern die Überprüfung tatsächlich Anhaltspunkte eines verkehrswidrigen Verhaltens aufzeigt, wird unter Vorliegen folgender Punkte diese Anzeige auch weiterverfolgt:
- Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.
- Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt
- Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug
Anzeigen ohne Zeugenbenennung bzw. ohne Lichtbild werden nicht weiterverfolgt.
Straßenverkehrsgesetz
Straßenverkehrsordnung
Ordnungswidrigkeitengesetz
ausgefüllte Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Straßenverkehrsamt
Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.
Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt.
Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug.
unterschriebenes Anzeigenformular
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Zuständige Einrichtungen
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Stadt Bad Honnef Straßenverkehrsamt
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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E-Mail: strassenverkehr@bad-honnef.de
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