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Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Kurzbeschreibung

Sie können bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Honnef falsch parkende Kraftfahrzeuge anzeigen.

Beschreibung

Sie können bei der Stadt Bad Honnef einen Verkehrsverstoß zur Anzeige bringen und eine sog. Fremdanzeige stellen. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen der Straßenverkehrsbehörde eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson von der Behörde zunächst als Anregung zu sehen, einen bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen.

Sofern die Überprüfung tatsächlich Anhaltspunkte eines verkehrswidrigen Verhaltens aufzeigt, wird unter Vorliegen folgender Punkte diese Anzeige auch weiterverfolgt:

  • Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.
  • Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt
  • Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug

Anzeigen ohne Zeugenbenennung bzw. ohne Lichtbild werden nicht weiterverfolgt.

Straßenverkehrsgesetz

Straßenverkehrsordnung

Ordnungswidrigkeitengesetz

ausgefüllte Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Straßenverkehrsamt

Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein, d.h. Name und Anschrift müssen benannt werden.

Foto des betreffenden Kraftfahrzeugs, welches den Tatverstoß erkennen lässt.

Tatzeit und Tatort sowie ggf. ergänzende Angaben zum falsch parkenden Kraftfahrzeug.

 

unterschriebenes Anzeigenformular

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen