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Wohnberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Bei der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum hat der Eigentümer öffentliche Mittel als Darlehen in Anspruch genommen. Als Gegenleistung verpflichtet er sich, die Wohnung nur Mietern mit einem Wohnberechtigungsschein zum Gebrauch zu überlassen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Haushalte, deren anrechenbares Bruttoeinkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Grundsätzlich können sowohl Alleinstehende als auch Personen mit Angehörigen einen WBS bekommen.
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Beschreibung
Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Zusätzlich gibt es Frei- und Abzugsbeträge, zum Beispiel für schwerbehinderte beziehungsweise pflegebedürftige Personen oder junge Ehepaare. Da die Berechnung immer individuell ist, bitten wir Sie, sich mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen an uns zu wenden.
Wenn Sie weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union haben, muss Ihre Aufenthaltserlaubnis noch ein Jahr gültig sein.
Im Wohnberechtigungsschein (WBS) werden die Zahl der Personen, die Wohnfläche und die Zahl Wohnräume angegeben. Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, muss der im WBS angegebenen maximalen Wohnungsgröße entsprechen.
Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr, d.h. Sie müssen innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieter:in übergeben werden.
Mit der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins können Sie sich zusätzlich in eine Liste zur Wohnraumvermittlung aufnehmen lassen.
- Antrag,
- Einkommenserklärung,
- Personalausweis,
- Pass, wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt,
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor Antragstellung von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z. B. Lohnabrechnungen, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide oder Bescheide der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse, des Sozialamtes),
- ggf. Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung (Ausbildungsvertrag) von Kindern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- ggf. Heiratsurkunde, wenn Sie noch keine 5 Jahre verheiratet und unter 40 Jahre alt sind,
- ggf. Schwerbehindertenausweis,
- ggf. Mutterpass,
- ggf. Sorgerechts- und Unterhaltsnachweis bei Haushaltsangehörigen minderjährigen Kindern, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind.
FD 23 Liegenschaften
Der Wohnberechtigungsschein ist für ein Jahr und nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für den Bezug von einer Wohnung genutzt werden.
Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder.
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie nur auf Antrag bekommen:
- Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papierform das Antragsformular aus und hängen dort die erforderlichen Unterlagen an.
- Als Nachweis Ihrer Identität ist eine Kopie bzw. bei der Online-Antragstellung das Hochladen eines Ausweisdokuments erforderlich.
- Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls.
- Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein per Post zugesendet.
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00€ erhoben.
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Zuständige Einrichtungen
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Stadt Bad Honnef Liegenschaften
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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E-Mail: wohnungswesen@bad-honnef.de
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