BIS: Suche und Detail

Kampfmittelprüfung und -beseitigung

Kurzbeschreibung

  • Antrag auf Kampfmitteluntersuchung
  • Überprüfung der Fläche vor Ort für den Nachweis der Kampfmittelfreiheit
  • Untersuchung bei Hinweisen aus einer Luftbildauswertung

Beschreibung

Liefert die Luftbildauswertung Hinweise auf Kampfmittel in der von Ihnen angefragten Fläche, sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Hinweise auszuräumen. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ergibt sich aus der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben.

Für die entsprechende Maßnahme, die Ihnen das Ordnungsamt Bad Honnef im Ergebnis der Luftbildauswertung mitteilt, stellen Sie bitte den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei Ordnungsamt Bad Honnef. Befindet sich das Grundstück im Zuständigkeitsbereich einer anderen kommune wenden Sie sich bitte an diese.

Das Ordnungsamt bearbeitet Ihren Antrag und reicht diesen nach einer individuellen Prüfung ggfs. an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter, damit dieser die Untersuchung vor Ort durchführt. Detailabsprachen zur Überprüfung werden individuell getroffen.

Über das Ergebnis der Überprüfung wird das Ordnungsamt durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Kenntnis gesetzt. Nach einer Prüfung wird das Ergebnis der Untersuchung an Sie weitergeleitet oder es werden ggfs. weitere Untersuchungen notwendig.

Für eine korrekte Bearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antragsteller mit Anschrift und Kontaktadressen
  2. Art des Bauvorhabens
  3. Anschrift des Baugrundstücks
  4. Lage des Baugrundstücks (Ort, Ortsteil, Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nr.)
  5. Kurze Beschreibung der erforderlichen Erdarbeiten (Tiefe in Meter)
  6. bisherige und zukünftige Nutzung des Baugrundstücks
  7. geplanter Baubeginn

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • DIN-A4 Kartenausschnitt, dreifach (maßstabgerechte Kopien genügen), aus der “Deutschen Grundkarte” im Maßstab 1 : 5000, auf dem die zu untersuchende Fläche bzw. das Grundstück möglichst genau in Rot umrahmt ist,
  • Betretungserlaubnis für den Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW,
  • Übersicht über vorhandene Versorgungsleitungen,
  • Erklärung, ob es sich um eine – gegebenenfalls auch ehemalige – bundeseigene Liegenschaft handelt.

Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

Der Antrag (inklusive Anlagen) wird sodann vom Ordnungsamt an den staatlichen Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Dieser führt eine Luftbildauswertung durch.

Weitere Informationen zum Thema Kampfmittelbeseitigung erhalten Sie auf den Internetseiten der

Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/recht-ordnung/gefahrenabwehr/kriegsluftbildauswertung-zur-kampfmittelsuche

und Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/3b_luftbildauswertung.html

  • Für die Fläche liegt eine Luftbildauswertung auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor
  • Die Luftbildauswertung hat Hinweise auf Kampfmittel ergeben
  • Sie planen Spezialtiefbaumaßnahmen gemäß dem Merkblatt für Baugrundeingriffe
  • Der konkrete Beginn der geplanten Maßnahmen steht zum Zeitpunkt der Antragstellung fest

Bitte reichen Sie den Antrag auf Luftbildauswertung mit allen nötigen Unrerlagen beim Ordnungsamt ein. Dieses setzt sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung.

Antrag auf Luftbildauswertung

Merkblatt Liegenschaftskarte

  • Grundsätzlich keine
  • vor- und nachbereitende Maßnahmen sowie baubegleitende Maßnahmen (Fläche für die Untersuchung vorbereiten bzw. Zustand nach Überprüfung wiederherstellen)
  • Mehrkosten für z.B. abschnittweise Überprüfung
  • Kostentragung bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft

Zuständige Einrichtungen