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Beglaubigungen

Kurzbeschreibung

Das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef ist befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§33 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW). Auch die Unterschrift oder das Handzeichen kann beglaubigt werden. Häufig ist der Fall, dass beglaubigte Kopien von Schulzeugnissen oder Arbeitszeugnissen für eine Bewerbung notwendig sind. Manche Schriftstücke, zum Beispiel solche die für den Privatgebrauch benötigt werden, können nicht im Bürgerbüro beglaubigt werden, hierzu müssen Sie ein Notariat aufsuchen. Ebenso dürfen insbesondere standesamtliche Urkunden nur von dem ausstellenden Standesamt beglaubigt werden.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Abschriften von Originaldokumenten beglaubigt werden können!

Onlinedienstleistung

  • Personalausweis
  • Originaldokument

Bürgerbüro Bad Honnef

Sofern alle zur Beglaubigung benötigten Dokumente vorliegen, kann diese im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro vorgenommen werden

  • Terminvereinbarung im über das Onlineterminvereinbarungsprogramm der Stadt Bad Honnef
  • Zusammenstellung der benötigten Dokumente (idealerweise bereits mit Kopien)
  • Beglaubigung im Rahmen eines Termins

Allgemeine Vollmacht

  • Für Beglaubigungen fallen unter anderem folgende Gebühren nach Tarifnummern 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Honnef an:

    Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

    2,50€

    Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen usw. je Seite

    4,20€

    Mehrfache Beglaubigung des gleichen Schriftstücks

    2,10€

    Kopien Schwarz-Weiß (A4)

                                   Ab der 11. Seite

    0,70€

    0,40€

     

    Je nach Fallgestaltung können weitere Gebühren anfallen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: Sachbearbeitung