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Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde

Kurzbeschreibung

Das Standesamt der Stadt Bad Honnef kann auf Antrag eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde nach §§57, 58 Personenstandsgesetz ausstellen. Mit dieser kann eine Ehe- oder Lebenspartnerschaft beziehungsweise deren Auflösung etwa gegenüber dem Arbeitgeber, Behörden oder Unternehmen nachgewiesen werden. Antragsberechtigt sind die betreffenden Personen sowie deren Vorfahren und Nachkommen. Anderen Personen können eine Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde nur ausgestellt werden, wenn diese ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

In der Regel stellt das Standesamt eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde aus, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Da die gesetzlich geforderten technischen Voraussetzungen einer gesicherten Datenübermittlung derzeit noch nicht vorliegen, können Urkunden anderer Standesämter derzeit noch nicht angefordert werden.

Beschreibung

Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich an standesamt@bad-honnef.de

Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:

  • Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
  • Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
  • Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)

Standesamt Bad Honnef

Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Standesamt eingeschätzt werden.

  1. Antrag auf Ausstellung einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde wird online gestellt oder geht telefonisch ein bzw. per E-Mail an standesamt-urkunden@bad-honnef.de
  2. Prüfung der Voraussetzungen
  3. Zahlung per Vorkasse
  4. Ausfertigen der Urkunde und Übersendung/Aushändigung

Bestellung von Eheurkunden

Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen:

für die erste Urkunde:                   10,00€

für jede weitere Ausfertigung:         5,00€

Gebührenfrei bei zweckgebundener Ausstellung (zum Beispiel zur Beantragung staatlicher Sozialleistungen, Sozialversicherung)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: Sachbearbeitung