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Eheschließung und -beurkundung

Kurzbeschreibung

Die standesamtliche Trauung ist eine zentrale Aufgabe des Standesamtes der Stadt Bad Honnef. Wenn Sie im „Nizza am Rhein“ den Bund fürs Leben eingehen möchten, stehen Ihnen hierzu neben dem Trauzimmer im Rathaus auch weitere Orte im Stadtgebiet zur Verfügung, an denen Sie Ihre Ehe schließen können.

  • Einen Überblick über mögliche Räumlichkeiten, weitere Informationen sowie anfallende Gebühren finden Sie auf unserer Homepage.

Beschreibung

Die förmliche Eheschließung umfasst die Frage an das Brautpaar, ob sich seit der Anmeldung der Hochzeit Änderungen in den Ehevoraussetzungen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen möchten (§14 Personenstandsgesetz). Im Anschluss an das Ja-Wort beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Erklärung der Eheschließenden. Diese Erklärung muss von den Vermählten, den Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten unterschrieben werden.

Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie im Standesamt der Stadt Bad Honnef nachträglich beurkunden lassen, wenn einer der Eheschließenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und es sich um eine Einwohnerin oder Einwohner Bad Honnefs handelt oder gehandelt hat. (§34 Personenstandsgesetz)

Die erforderlichen Unterlagen werden Ihrem individuellen Hintergrund entsprechend in einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef geklärt. Generell benötigen Sie:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Wenn Sie nicht in Bad Honnef geboren wurden)
  • Erweiterte Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht in Bad Honnef wohnen)

Standesamt Bad Honnef

Da eine Eheschließung in einem würdigen Rahmen stattfinden soll, besprechen Sie die Einzelheiten der Eheschließung und -beurkundung mit den Mitarbeitenden des Standesamtes der Stadt Bad Honnef

Eheschließungen können innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung stattfinden

  1. Vereinbarung eines Termins im Standesamt unter den oben angeführten Kontaktdaten
  2. Erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung
  3. Eheschließung am bestätigten Termin

Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 2.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW sowie der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Honnef und betragen:

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn beide Ehepartner Deutsche sind

40,00€

wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen ausländisches Recht zu beachten ist

66,00€

Vornahme der Trauung, wenn keiner der Eheschließenden einen Wohnsitz in Bad Honnef hat

40,00€ zzgl.

Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten

95,00€ zzgl.

Vornahme der Eheschließung außerhalb des Rathauses

(Kosten für die Raummiete fallen zuzüglich an!)

 

200,00€ zzgl.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen