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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ausländer / Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger / deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin.

Beschreibung

Wenn Sie in Bad Honnef wohnen, eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen und die Einbürgerung wünschen und daher prüfen lassen möchten, ob die rechtlichen Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro. Wir können Ihnen dort bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen helfen und leiten diese an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde, den Rhein-Sieg-Kreis, weiter. Dort wird Ihr Antrag abschließend weiterbearbeitet.

 

Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die Emailadresse einbuergerung@bad-honnef.de. Wichtig geben Sie bitte im Betreff: Einbürgerung und Ihren Namen an. 

 

 

  • Da sich die benötigten Unterlagen je nach Herkunftsland voneinander unterscheiden, werden die jeweiligen Dokumente in einem ersten Termin festgestellt.

Bürgerbüro Bad Honnef

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann für die Antragstellung nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden. Da die weitere Bearbeitung beim Rhein-Sieg-Kreis erfolgt, kann nur dort Auskunft über die weitere Bearbeitungsdauer erteilt werden.

  1. Termin per Mail (einbuergerung@bad-honnef.de) oder telefonisch (02224 / 184 251) mit dem Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef vereinbaren
  2. Erstgespräch mit Festlegung der in Ihrem Fall benötigten Unterlagen
  3. Sammlung der Unterlagen Ihrerseits
  4. Terminvereinbarung für das Zweitgespräch per Mail (einbuergerung@bad-honnef.de) oder telefonisch (02224 / 184 251)
  5. Zweitgespräch und Antragstellung
  6. Weiterleitung des Antrages an den Rhein-Sieg-Kreis

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Information über die Abgabe der Loyalitätserklärung

Informationspflichten Datenschutz

  • Für die Einbürgerung fallen folgende Gebühren nach §38 Staatsangehörigkeitsgesetz an.

    Gebühren werden unter anderem erhoben für:

     

     

    Einbürgerung

    255,00€

    Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft

    51,00€

    Beibehaltungsgenehmigung

    255,00€

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

    51,00€

    Ausstellung einer sonstigen Bescheinigung

    5,00€ - 51,00€