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Denkmalrechtliche Genehmigung
Kurzbeschreibung
Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen.
Beschreibung
Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik. Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, muss eine Erlaubnis eingeholt werden.
3-63 Bauordnung
Bitte an denkmal@bad-honnef.de
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Zuständige Einrichtungen
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Stadt Bad Honnef Denkmalschutz
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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E-Mail: denkmal@bad-honnef.de
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