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Namensänderung

Kurzbeschreibung

Das deutsche Namensrecht ist generell vom Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, dennoch können Sie unter engen Voraussetzungen eine Änderung Ihres Namens beziehungsweise Ihres Vornamens veranlassen. Rechtlich werden folgende Formen der Namensänderung unterschieden, die Sie entweder im Standesamt der Stadt Bad Honnef oder beim Rhein-Sieg-Kreis beantragen können:

  • Familienrechtliche Namensänderung (über das Standesamt der Stadt Bad Honnef)
  • Öffentlich-rechtliche Namensänderung (über den Rhein-Sieg-Kreis)

Der bekannteste Fall der familienrechtlichen Namensänderung ist die Wahl eines Familiennamens im Zuge der Eheschließung. Diese wird durch Erklärung der Ehegatten vorgenommen und im Standesamt der Stadt Bad Honnef beurkundet. Weitere Formen der familienrechtlichen Namensänderung ist das Ablegen des Familiennamens nach einer Scheidung, Annahme des Familiennamens bei einer Adoption oder die Bestimmung des Geburtsnamens nach der Geburt des Kindes. Über solche und ähnlich gelagerte Wünsche der Namensänderung können Sie sich gerne im Standesamt der Stadt Bad Honnef beraten lassen.

Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung handelt es sich um eine auf dem Namensänderungsgesetz beruhende Ausnahme, die eine Namensänderung aus wichtigen Gründen zulässt. Einen entsprechenden Antrag reichen Sie beim Rhein-Sieg Kreis ein, der nach Landesrecht zuständig ist.

  • Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Fallgestaltung und müssen daher individuell bestimmt werden.

Bürgerbüro Bad Honnef

Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Standesamt eingeschätzt werden.

  • Antrag auf familienrechtliche Namensänderung wird im Standesamt der Stadt Bad Honnef gestellt (urkunden-standesamt@bad-honnef.de).
  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
  • Vornahme oder Ablehnung der Änderung

Antrag auf Änderung des Vornamens

Antrag auf Änderung, Feststellung des Vornamens

Die Kosten richten sich nach Tarifstelle 2.2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

 

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften

21,00€

Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung

 

 9,00€

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen

 

30,00€

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

 

30,00€

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: Sachbearbeitung