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Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
Kurzbeschreibung
Die Inanspruchnahme von Halteverbotszonen (z.B. Umzug etc.) Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Blumenkübeln, Schrägaufzüge, bezeichnet man als Sondernutzung. Diese ist mindestens 14 Tage vor Inanspruchnahme zu beantragen.
Beschreibung
Öffentliche Straßen können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr. Dafür wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Eine Sondernutzungserlaubnis außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden; innerhalb einer Ortschaft, bei der Stadt oder Gemeinde. Weiterhin können unter bestimmten Umständen Verkehrsraumeinschränkung genehmigt werden, wie zum Beispiel die Parkplatzabsperrung in einer Halteverbotszone für einen Umzug, oder auch Gehwegüberfahrten.
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen (zu gewerblichen Zwecken)
Das Errichten von Gegenständen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Sondernutzung (Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus) dar. Sondernutzungen sind insbesondere das Aufstellen von
- Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
- Werbeständern/Verkaufsauslagen
- Plakatierung
- Informations- und Verkaufsständen
- Verteilen von Handzetteln/Werbematerial.
Da bei der Vielzahl an Sondernutzungsfällen nicht alle abschließend aufgeführt werden können, wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.
Bitte nutzen Sie zur Beantragung die hinterlegten Formulare:
- Antrag auf Sondernutzung, oder
- Antrag auf Plakatierung
Bei Fragen wenden Sie sich an: vl.gewerbe@bad-honnef.de
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bei Baumaßnahmen und Arbeiten im Straßenraum
Als Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zählt z.B. die Aufstellung von
- Gerüsten
- Schutt- und Materialcontainern
- Bauzäunen
- Baumaschinen etc.
- das Abstellen von Gegenständen und Materialien auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z.B. Sand, Kies, Steine etc
- Arbeiten im Straßenraum
- Verkehrsbeschränkungen während einer Baumaßnahme
Für alle oben genannten Anliegen nutzen Sie das hinterlegte Formular verkehrsrechtliche Anordnung.
Der Sondernutzungsantrag ist mindestens zwei Wochen vor Ausübung der Sondernutzung zu stellen (Sondernutzungssatzung).
Bei fragen wenden Sie sich an:strassenverkehr@bad-honnef.de
Sondernutzungssatzung Stadt Bad Honnef
Die erforderlichen Unterlagen sind je nach gestelltem Antrag unterschiedlich.
Ordnungsamt Bad Honnef
Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.
Je nach gestelltem Antrag unterscheiden sich die Verfahren. Bei Interesse wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
- Antrag auf Sondernutzung
- Antrag auf Plakatierung
- Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Sondernutzungssatzung
Für die gelisteten Sondernutzungen werden Gebühren nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren variiert in Abhängigkeit von Art, Dauer und Größe der Sondernutzungen.
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Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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- E-Mail:
strassenverkehr@bad-honnef.de
- E-Mail:
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- Gewerbeamt
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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- E-Mail:
gewerbe@bad-honnef.de
- E-Mail:
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