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Gewerberegisterauszug

Kurzbeschreibung

Die Gewerberegisterauskunft kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegen Gebühr erteilt werden.

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Beschreibung

Die Auskunft aus dem Gewerberegister im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) umfassen:

  • den Namen
  • die Anschrift und
  • die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden.

Erweiterte Auskünfte aus dem Gewerberegister, die der Zweckbindung nach der Gewerbeordnung unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden.

Privatpersonen

Die Gewerberegisterauskunft für Privatpersonen wird durch das Bürgerbüro ausgestellt.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin im Bürgerbüro.

Juristische Personen

Die Gewerberegisterauskunft für juristische Personen wird im Gewerbeamt ausgestellt.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin im Gewerbeamt.

Hinweise

Das Auskunftsersuchen ist in jedem Einzelfall zu begründen.

Die übermittelten Daten dürfen nach der Gewerbeordnung nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt wurden.

Der Antrag kann formlos schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache gestellt werden. Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und können daher auf telefonische Anfrage nicht erteilt werden.

Die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerberegister kann auch formlos erfolgen.

Zur korrekten Bearbeitung beachten Sie bitte, dass folgende Angaben vorliegen:

  • Angaben zur Absenderin oder zum Absender, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
  • Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt
  • Begründung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft

Bürgerbüro Bad Honnef

Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur von den jeweiligen Verantwortlichen eingeschätzt werden.

Je nach dem ob eine juristische Person oder eine Privatperson Gegenstand des Antrags ist werden verschiedene Verfahren angewendet. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei den genannten zuständige Stellen.

Die Bearbeitungskosten betragen 13,00 Euro je erteilter Auskunft.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen