Wahlschein und Briefwahl
Beschreibung
BRIEFWAHL
- Sie möchten nicht im Wahllokal wählen?
- Sie sind am Wahltag verreist oder wissen noch nicht sicher, ob Sie sich an diesem Tag in Bad Honnef aufhalten?
- Sie können Ihr Wahllokal wegen eines anderen wichtigen Termins oder aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen aufsuchen?
Dann haben Sie die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltermin Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Hierzu müssen Sie einen „Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins“ stellen.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Persönliche Antragstellung (im Briefwahlbüro)
Die Briefwahlbüros werden ab Montag, den 11. August 2025 öffnen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unter dem Reiter Öffnungszeiten Briefwahlbüro. Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis/Reisepass/Identitätsausweis und/oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Zur schnelleren Antragstellung ist es hilfreich, wenn der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorab ausgefüllt und unterzeichnet ist.
Schriftliche Antragstellung
Für die schriftliche Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Nur in der Zeit vom 11.8.2025, 0 Uhr, bis zum 9.9.2025, 15 Uhr; die Angaben von Wahlbezirk und Wählerverzeichnis-Nummer sind keine Pflichteingaben.
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten bis August 2025 mit der Post eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Dieser muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.
- Formlose Antragstellung mittels Brief, E-Mail oder Fax
Geben Sie bitte Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.
Der Antrag (2. und 3.) kann
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- auf dem Postweg in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bad Honnef gesendet oder
- in einen der Hausbriefkästen am Rathaus oder am Bürgerbüro in Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, eingeworfen oder
- im Briefwahlbüro, Rathausplatz 10a, abgegeben werden.
Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, damit dieser zeitnah bearbeitet und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an Sie versandt werden können (bitte Postlaufwege für Hin- und Rücksendung beachten).
Wie geht es weiter?
Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages beim Wahlamt erhalten Sie die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel Stadtratswahl, Bürgermeisterwahl, Kreistagswahl sowie Landratswahl), Stimmzettelumschläge, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt) auf dem Postweg übersandt.
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesendet bzw. dort abgegeben werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Briefwahlunterlagen können bis zum 12.9.2025, 15 Uhr beantragt werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm*ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm*ihr bis zum 14.9.2025, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Antragstellung/Abholung von Wahlunterlagen für eine andere Person
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er*sie dazu berechtigt ist. Auch die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Das Erfordernis einer Vollmacht gilt auch für Ehepartner und andere Familienmitglieder. Bei der Antragstellung hat der*die Bevollmächtigte zu bestätigen, dass er*sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wichtiger Hinweis für den Wahltag
Der*Die Wähler*in trägt das alleinige Risiko, dass sein*ihr Wahlbrief die auf dem Umschlag aufgeführte Wahlbehörde (Der Bürgermeister, Wahlamt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef) rechtzeitig erreicht. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen am Wahltag sind weder berechtigt noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Vielmehr obliegt es alleine dem*der Wähler*in, den Wahlbrief auch noch am Wahltag rechtzeitig bei der Wahlbehörde abzugeben.
Bundeswahlordnung (BWO)
Landeswahlgesetz (LWahlG)
Landeswahlordnung (LWahlO)
Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Gemeindeordnung (GO NRW)
Wahlamt Bad Honnef
Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Wahlamt eingeschätzt werden.
keine
Zuständige Einrichtungen
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Stadt Bad Honnef Wahlamt
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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