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Bedarf für Bildung und Teilhabe

Kurzbeschreibung

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mehr als bisher am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Das Spektrum reicht von Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen über Musikunterricht und Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine bis zur Freizeit.

Beschreibung

Wer kann Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten?

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. beziehungsweise 25. Lebensjahres aus Familien, die mindestens eine der folgenden Grundleistungen beziehen:

  • Bürgergeld (Sozialgesetzbuch Buch II/SGB II) 
  • Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII) 
  • Leistungen nach dem AsylbLG
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Was müssen Sie beachten? Welche Leistungen werden übernommen?

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II) müssen sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden. 

Leistungsempfänger der Personengruppe: "Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)", "Leistungen nach dem AsylbLG", "Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)" und Leistungsempfänger der Personengruppe "Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)", können einen Antrag direkt bei der Stadt Bad Honnef im Fachbereich Soziales und Asyl stellen. Der Fachbereich Soziales und Asyl nimmt Ihren Antrag und Nachweis zur Bildung und Teilhabe entgegen und bearbeitet diesen. Einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, können Sie zum Beispiel per E-Mail stellen. Nutzen Sie hierzu bitte die auf der Website aufgeführten Dokumente im oberen rechten Bereich. Für die Lernförderung besteht auch weiterhin ein generelles Antragserfordernis für alle vorgenannten Rechtskreise.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe haben bedarfsauslösenden Charakter. Ein Anspruch könnte auch besteht, wenn der nachfragenden Person zwar keine Regelsätze zu gewähren sind, die Bedarfe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket jedoch nicht aus eigenen Mitteln vollständig gedeckt werden können.

Die Bewilligung von Bildung- und Teilhabeleistungen richtet sich nach der Länge der gewährten Sozialleistung. Die Voraussetzung für das Teilhabepaket ist daher mit entsprechenden Bewilligungsbescheiden über den Erhalt von sozialen Leistungen nachzuweisen.

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Ansprechpartner

Astrid Behr
Telefon: 02224/184-187
E-Mail: astrid.behr@bad-honnef.de

 

Beratungsangebote und weitere Informationen

Telefonische Informationen bietet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter Telefon 030 221911009.

Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen zum Thema:

  • Hauptantrag auf Leistung zur Bildung und Teilhabe (1 mal pro Schul/Kitajahr zum 01.08 eines Jahres) 
    • Individueller Zusatzfragebogen (je nach gewünschter Leistung)

Zusatzfragebögen sollten von der leistenden Stelle ebenfalls unterschrieben werden.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

 

Fachdienst Soziales, Integration und Ehrenamt

Keine