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Steuerliche Hundeanmeldung

Kurzbeschreibung

Steuerpflichtig sind Sie, wenn Sie einen Hund oder mehrere Hunde in Ihrem Haushalt für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen haben.

Darüberhinaus müssen Sie für große Hunde, gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen eine Erlaubnis zur Hundehaltung beantragen. Sie müssen der Halter oder die Halterin des Hundes sein, um ihn anzumelden

Beschreibung

Jeder Hund, der aus persönlichen Gründen im Stadtgebiet Bad Honnef gehalten wird, ist hundesteuerpflichtig.

Die Steuer wird im Zuge der Anmeldung des Hundes festgesetzt. Sie müssen jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in Ihrem Haushalt anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Hunde aus eigenen Wurf sind innerhalb von zwei Wochen anzumelden sobald der Hund drei Monate alt geworden ist. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke.

In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung bekommen. Hierzu beachten Sie bitte die Hinweise zur Hundesteuer.

Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstiger Abschaffung oder Tod des Hundes durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist die Steuermarke zurückzugeben.

Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.

Hier geht es zum Online-Dienst: Hundeangelegenheiten

Zur Beantragung der Erlaubnis zur Hundehaltung gehen Sie bitte zur Leistung Hundehaltung.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet die Leinenpflicht einzuhalten.

Für die Anmeldung eines großen Hundes benötigen Sie eine Mikrochipnummer und den entsprechenden Nachweis zum Hochladen.

Für das Halten eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rassen müssen Sie zusätzlich eine Haltungserlaubnis beantragen.

Steueramt Stadt Bad Honnef

Das Steueramt nimmt Ihre Anmeldung entgegen. Falls Sie vermuten, dass Sie eine Erlaubnis für die Hundehaltung benötigen, ist es Ihre Pflicht, diese gesondert beim Ordnungsamt zu beantragen.

Online Antrag

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen in einem gemeinsamen Haushalt

  • nur ein Hund gehalten wird 96,00 Euro;
  • zwei Hunde gehalten werden 125,00 Euro je Hund;
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 144,00 Euro je Hund
  • ein oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 750,00 Euro je Hund.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: Sachbearbeitung