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Mobilpass und Berechtigungsschein für die Honnefer Tafel

Kurzbeschreibung

HilfeempfängerInnen nach dem SGB II, SGB XII und  AsylbLG können einen MobilPass erhalten. Dieser MobilPass berechtigt zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes.

HilfeempfängerInnen nach dem SGB II, SGB XII und  AsylbLG können einen Berechtigungsschein für die Honnefer Tafel erhalten. 

 

Beschreibung

Honnefer Tafel Berechtigungsschein

Sie können einen Berechtigungsschein für die Tafel erhalten, wenn Sie folgende Leistungen beziehen: SGB II (Jobcenter), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und AsylblLG (Asylbewerber und Asylbewerberinnen)

Hier finden Sie weitere Informationen zur Tafel in Bad Honnef 

MobilPass

Hilfeempfänger und Hilfeempfengerinnen nach dem SGB XII und  AsylbLG können einen MobilPass erhalten.

Hinweis: Leistungsempfänger nach dem SGB II müssen sich an das zuständige Jobcenter wenden.

Der MobilPass berechtigt zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes. Zu Hilfeempfängern und Hilfeempfengerinnen zählen jene Personen die eine der aufgeführten Leistungen beziehen: 

  • Bürgergeld (SGB II) oder
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Der Verkehrsverbund bezieht sich hierbei auf den VRS-Verkehrsverband. Informationen zum VRS-Mobilpass Ticket finden Sie unter der Webside VRS-MobilPassTickets.

Über die Beförderungsbedingungen können Sie sich unter der Webside des Nahverkehrs NRW
Informieren. 

Preise, Tickets und Fahrplanauskünfte finden Sie auf der Webside des VRS.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de 

Benötigte Unterlagen:

  • aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters (nur relevant für den Berechtigungsschein zur Tafel) 

Fachdienst Soziales, Integration und Ehrenamt

Die Befristung des Berechtigungsscheins für die Tafel richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der sozialen Leistungen. Zur Verlängerung ist ein aktueller Leistungsbescheid bei der ausstellenden Stelle vorzulegen.

Der MobilPass wird ebenfalls für die Länge des Leistungsbezuges ausgestellt.

Sie können einen Berechtigungsschein für die Honnefer Tafel oder einen MobilPass erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Sofern Sie nur über geringes Einkommen verfügen, kann Ihr Anspruch gerne geprüft werden.

Um die entsprechende Leistung zu erhalten, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der entsprechenden fachbearbeitenden Person auf, um einen Termin und das weitere Vorgehen zu besprechen. Erforderliche Unterlagen sind zu einem Termin mitzubringen.

keine

Zuständige Einrichtungen