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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen. Dieser Zuschuss wird entweder als Mietzuschuss für Mieter und Mieterinnen einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Eigentümer und Eigentümerinnen eines selbstgenutzten Hauses oder einer Wohnung gewährt.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Sie können Wohngeld erhalten, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter und Mieterinnen heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

Der Bezug von Wohngeldleistungen ist abhängig von:

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder und Haushaltsmitgliederinnen,
  • deren Gesamteinkommen und
  • der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Leistungen beziehen, bei denen bereits Kosten der Unterkunft bei deren Berechnung berücksichtigt wurden. Wird bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen, entfällt der Anspruch auf Wohngeld.

 

Höhe:

Abhängig vom Einzelfall.
Orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.

Dauer:

In der Regel für 12 Monate.

Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie dieses neu beantragen.

Wohngeldrechner

Dieser Online-­Wohngeld­rechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unver­bind­lichen, überschlagenen Wohngeld­betrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter oder Mieterin einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzu­schuss (wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung sind). Ihr tatsäch­licher Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden.

Hier geht es zum Wohngeldrechner

 

Hier geht es zu weiterführenden Informationen zum Thema Wohngeld

Antrag auf Mietzuschuss:

  • Vordruck Antrag auf Wohngeld – Mietzuschuss
  • dazugehörendes Merkblatt „Hinweise und Erläuterungen“
  • Vordruck Zusatzeinkünfte
  • Vordruck Angaben des Vermieters oder der Vermieterin zum Wohnraum (Mietbescheinigung)

 

Antrag auf Lastenzuschuss:

  • Vordruck Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss
  • dazugehörendes Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen"
  • Vordruck Zusatzeinkünfte
  • Vordruck Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung.

Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache kann die Vorlage weiterer erforderlicher Unterlagen (z. B. zur Art des Einkommens usw.) ausführlich geklärt werden.
Die Angaben werden von Antragstellern und Antragstellerinnen sowie allen im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufzählung nicht vollständig ist und im Einzelfall die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig sein kann.

Weitere Unterlagen:

  • Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14
  • Belehrung über die Mitwirkungspflichten und deren Folgen bei fehlender Mitwirkung
  • Eidesstattliche Erklärung

Fachdienst Soziales, Integration und Ehrenamt

  • Erstantrag: keine
  • Anträge auf Weiterleistung: Zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So vermeiden Sie Zahlungsunterbrechungen.

Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (Sozialgesetzbuch I, Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung nach SGB XII, etc. erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Das Wohngeld beantragen Sie über den unten angegebenen Link.

Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss).

Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten.
Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld.

Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum.

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheides.

Sofern Ihnen Leistungen zustehen, erhalten Sie diese einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.

Sie können Ihren Wohngeldantrag online stellen. Alle wichtigen Informationen zum Antrag auf Wohngeld finden Sie unter dem Link zum Wohngeld-Antrag.

Um einen Antrag auf Wohngeld online stellen zu können, müssen Sie sich im ersten Schritt regestrieren, um so ein Servicekonto anzulegen. 

Des Weiteren können Sie Ihren Wohngeldantrag auch direkt über unser Formular ausfüllen und absenden. Bitte achten Sie hierbei darauf, dass Sie das ausgefüllte Formular an die aufgeführten AnsprechpartnerInnen übersenden und nicht an das Ministerium.

Online-Antrag Wohngeld

Antragsunterlagen:

Mietzuschuss

Lastenzuschuss

Für weitere Fragen steht Ihnen der Bereich Soziales und Asyl gerne zur Verfügung.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen