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Denkmalförderung
Kurzbeschreibung
Denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen mit unverhältnismäßig hohen Kosten an einem eingetragenen oder vorläuftig eingetragenen Denkmal können von unterschiedlichsten Stellen gefördert werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Eine Förderung kann u.a. bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Land NRW u.a. beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit Einzelförderungen zu beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Erlaubnis nach § 9 Abs. 1a, b oder c DSchG NRW. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Honnef berät Sie zudem gerne über die oben genannten Antragsverfahren.
3-63 Bauordnung
https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/denkmalfoerderprogramm
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalfoerderung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kunst-kulturfoerderung/foerderbereiche/denkmalschutz-und-baukultur
Genehmigung als Denkmal
per Mail
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW, Tarifstelle 4a.2 und 4a.2.1) und betragen
für steuerliche Bescheinigungen gem. § 36 DSchG NRW zurzeit:
bis 5.000 € gebührenfrei (bei mehreren Eigentümern bezogen auf das Gebäude)
bis 250.000 € 1 % der bescheinigten Aufwendungen
über 250.000 € und bis 500.000 € zzgl. 0,5 % der bescheinigten Aufwendungen
über 500.000 € zzgl. 0,25 % der bescheinigten Aufwendungen
Insg. aber max. 25.000 €
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Stadt Bad Honnef Denkmalschutz
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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E-Mail: denkmal@bad-honnef.de
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