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Denkmalförderung

Kurzbeschreibung

Denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen mit unverhältnismäßig hohen Kosten an einem eingetragenen oder vorläuftig eingetragenen Denkmal können von unterschiedlichsten Stellen gefördert werden.

Beschreibung

Eine Förderung kann u.a. bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Land NRW u.a. beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit Einzelförderungen zu beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Erlaubnis nach § 9 Abs. 1a, b oder c DSchG NRW. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Honnef berät Sie zudem gerne über die oben genannten Antragsverfahren.

3-63 Bauordnung

Genehmigung als Denkmal

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW, Tarifstelle 4a.2 und 4a.2.1) und betragen 
für steuerliche Bescheinigungen gem. § 36 DSchG NRW zurzeit: 

bis 5.000 € gebührenfrei (bei mehreren Eigentümern bezogen auf das Gebäude) 
bis 250.000 € 1 % der bescheinigten Aufwendungen 

über 250.000 € und bis 500.000 € zzgl. 0,5 % der bescheinigten Aufwendungen 
über 500.000 € zzgl. 0,25 % der bescheinigten Aufwendungen 
Insg. aber max. 25.000 € 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen