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Jugendleiterkarte (Information)

Kurzbeschreibung

Die JugendleiterIn-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. 

Zusätzlich soll Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Alle Juleica-Anträge müssen zentral über die JuleicaWebseite beantragt werden: https://www.juleica-antrag.de/

Beschreibung

JugendleiterIn-Card (Juleica)

Die JugendleiterIn-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Qualifikation

JugendleiterInnen engagieren sich: 

  • Woche für Woche in ihrer Jugendgruppe,
  • bei der Organisation von Konzerten und Festivals,
  • als Teamerinnen und Teamer von Seminaren,
  • in Jugendzentren und kommunalen Initativen,
  • als Betreuerinnen und Betreuer von Ferienfreizeiten.

JugendleiterInnen geben den Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Stimme und setzen sich für die Belange der jungen Generation ein. Für diese spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben sind sie gut vorbereitet: in einer umfangreichen Ausbildung haben sie sich z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinander gesetzt. Sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert und haben verschiedene Methoden kennengelernt. Sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert. Als Nachweis für diese Ausbildung können sie anschließend die JugendleiterIn-Card –(kurz: Juleica)– beantragen. Damit verfügen sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihres gleichen sucht. Die erlernten Soft-skills sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.

Anerkennung

JugendleiterInnen engagieren sich ehrenamtlich. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen und andere Formen der Anerkennung verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich.

Legitimation

Die Juleica legitimiert die InhaberInnen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

Juleica.de ist die bundesweite Plattform rund um die JugendleiterIn-Card (Juleica). Sie dient zur Information von Juleica-InhaberInnen bzw. -Interessierten und wird gemeinsam von den Landesjugendringen und dem Deutschen Bundesjugendring betrieben.

Antragstellung

Der/die AntragstellerIn wählt den Träger aus, bei dem er/sie ehrenamtlich aktiv ist. Anschließend geht der Antrag mit den Dokumenten (z.B. Kopie der Bestätigung der Ausbildung und Erste Hilfe - Schein) an zwei Stellen zur Prüfung:

  • an das lokal zuständige Jugendamt und
  • an den angegebenen Träger, bzw. die dafür zuständige Stelle.

Beide Stellen prüfen den Antrag dahingehend, ob die Voraussetzungen (z.B. gewisse Anzahl an Stunden der Ausbildung, gewisse Inhalte, Erste-Hilfe-Schein) erfüllt sind und erteilen die Genehmigung. Die Voraussetzungen und weitere Informationen spezifisch zu NRW können hier eingesehen werden:

https://www.juleica.de/bundeslaender/nordrhein-westfalen/

Hier der LINK zur Antragstellung:

https://www.juleica.de/

Voraussetzungen für die Ausstellung der Card (gem. NRW  Runderlass)

Die Card ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit bestimmt, die ehrenamtlich als Jugendleiterinnen und Jugendleiter tätig sind.

Die Jugendleiterin und der Jugendleiter im Sinne des § 73 Achtes Buch des Sozialgesetzbuchs - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) müssen für einen Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. In Ausnahmefällen kann der Ausweis auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter eines noch nicht anerkannten Trägers ausgestellt werden, sofern ein Antrag auf Anerkennung gestellt und bereits förderungswürdige Arbeit geleistet wurde. Die Juleica kann auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern, die keine Anerkennung nach § 75 SGB VIII besitzen, ausgestellt werden, wenn diese Träger in Kooperation mit einem Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe eine Juleica-Schulung durchführen und die weiteren Voraussetzungen zum Erhalt der Card erfüllt werden.

Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, zum Beispiel eine Gruppe zu leiten. Für die Qualifizierung gelten die folgenden Qualitätsstandards, welche die bundeseinheitlichen Vorgaben berücksichtigen (Mindeststandards):

  • Die Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens 35 Zeitstunden.
  • Zusätzlich ist der Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung entsprechend der „Gemeinsamen Grundsätze für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ in ihrer jeweils geltenden Fassung[1] zu erbringen. Die Erste-Hilfe-Ausbildungen sind von einem lizenzierten Träger der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) durchzuführen.
  • Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte: Aufgaben und Funktionen der Jugendleiterin beziehungsweise des Jugendleiters und Befähigung zur Leitung von Gruppen, Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit, psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes wie zum Beispiel Prävention sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, geschlechtliche, sexuelle und kulturelle Diversität, interkulturelle Kompetenz, Inklusion, internationaler Jugendaustausch sowie verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
  • Die oben genannten Ausbildungen beziehungsweise Schulungen dürfen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden.

JugendleiterInnen sollen in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für JugendleiterInnen, die erst 15 Jahre alt sind, ausgestellt werden. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Personensorgeberechtigten erforderlich.

Kann ein/eine JugendleiterIn eine pädagogische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium nachweisen, in dem die Inhalte der Juleica-Schulung umfassend behandelt wurden und ein deutlicher Bezug zur Jugendarbeit besteht, kann im Einzelfall vom Träger die Möglichkeit geprüft werden, von der Voraussetzung einer spezifischen Juleica-Schulung abzusehen.

(Erweiterte) Führungszeugnisse sind von der beantragenden Person für den Erhalt der Juleica nicht vorzulegen.

Der/die AntragstellerIn wählt den Träger aus, bei dem sie/er ehrenamtlich aktiv ist. Anschließend geht der Antrag mit den Dokumenten (z.B. Kopie der Bestätigung der Ausbildung und Erste Hilfe Schein) an zwei Stellen zur Prüfung:

  • an das lokal zuständige Jugendamt und
  • an den angegebenen Träger, bzw. die dafür zuständige Stelle.

Beide Stellen prüfen den Antrag dahingehend, ob die Voraussetzungen (z.B. gewisse Anzahl an Stunden der Ausbildung, gewisse Inhalte, Erste-Hilfe-Schein) erfüllt sind und erteilen die Genehmigung.

Zuständige Einrichtungen