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Denkmalverzeichnis/-liste

Kurzbeschreibung

Die Denkmalliste der Stadt Bad Honnef nach § 3 DSchG NRW

Beschreibung

In einer Denkmalliste, auch DenkmalbuchDenkmalverzeichnis oder Denkmalkataster, werden alle anerkannten Denkmale einer Gebietskörperschaft aufgeführt. 

Die Stadt Bad Honnef ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.

Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:

  • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
  • Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
  • Führen der Denkmalliste
  • Bescheinigungen nach § 36 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen

3-63 Bauordnung

Zuständige Einrichtungen