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Kindertageseinrichtungen Aufnahme

Kurzbeschreibung

Für Kinder ab dem vollendeten 4. Lebensmonat bis zur Einschulung gibt es die Möglichkeit der Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in einer Kindertagespflegstelle. Um möglichst zum gewünschten Zeitpunkt einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu haben, ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über das Elternportal www.little-bird.de und ist frühestens 9 Monate vor Betreuungsbeginn möglich.

Beschreibung

Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung

Immer mehr Familien in Deutschland nutzen Kindertagesbetreuungsangebote. Kinder haben in Kitas, bei Tagesmüttern und Tagesvätern Kontakt zu Altersgenossen und profitieren von altersgerechten Bildungsangeboten. Sie erhalten viele Anregungen und werden dabei unterstützt, spielerisch die Welt zu entdecken. Und für viele Eltern ist eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung die Voraussetzung, um wieder in den Beruf einzusteigen.

Unter einem Jahr
Vor dem ersten Geburtstag hat ein Kind dann einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita oder einer Kindertagespflegestelle, wenn beide Eltern beispielsweise arbeiten, arbeitsuchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden. Eine weitere Möglichkeit nimmt das Kind in den Blick: Wenn die Förderung für seine Entwicklung notwendig ist, besteht ebenfalls ein Anspruch für das Kind. Wie viele Stunden das Kind betreut werden kann, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Ein Jahr bis unter drei Jahren
Alle Familien, die Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen möchten, sollen die Möglichkeit dazu haben. Daher haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.

Ab drei Jahren bis zum Schuleintritt
Kinder über drei Jahren haben bis zum Schuleintritt uneingeschränkten Anspruch auf Förderung in einer Kita. Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, das sind in der Regel die Jugendämter, müssen dafür sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend können Kinder zudem in Kindertagespflege gefördert werden.

Für die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege nutzen Sie bitte das Elternportal www.little-bird.de. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen des Jugendamtes.

Eine Anleitung zur Nutzung des Elternportals Little Bird in verschiedenen Sprachen erhalten Sie hier:

https://www.little-bird.de/service/anleitung/

2-51 Jugendamt