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Grundstücksteilungsgenehmigung

Kurzbeschreibung

Mit der Grundstücksteilung ist die Teilung eines Grundstückes in mindestens 2 Teile gemeint.

Beschreibung

Baurechtlich verankert ist die Grundstücksteilung im der Landesbauordnung (BauO NRW). Danach ist die Teilung eines Grundstücks die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Grundstückseigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll.

Die Erklärung des Eigentümers hat durch notarielle Beglaubigung zu erfolgen.

-  Schiftlich an die Bauordnung je 2- fach Antrag Anlage 5 plus Anlagen

- Amtlicher Lageplan, der von einer/einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einem Katasteramt angefertigt worden ist (§ 17 Satz 1 Nummer 1 BauPrüfVO)

- Bauzeichnungen in Einzelfällen (§ 17 Satz 1 Nummer 2 BauPrüfVO), z.B. bei Teilung durch ein Gebäude

Fachdienst Bauordnung

Anlage 5 Grundstücksteilung

Zuständige Einrichtungen