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Kindertagesbetreuung Gebühren

Kurzbeschreibung

Für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung (KITA), in der Kindertagespflege sowie in der Offenen Ganztagsschule (OGS) werden öffentlich-rechtliche Kostenbeiträge erhoben. Grundlage hierfür sind § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) sowie die im Stadtgebiet Bad Honnef gültige Elternbeitragssatzung.

Die Beitragspflicht entsteht ab Beginn und für die Dauer der mit der Kindertagesbetreuungseinrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, dem wöchentlichen Betreuungsumfang und in Teilen nach dem Alter der Kinder.

Beschreibung

Kindertagesbetreuung Gebühren

Für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung (KITA), in der Kindertagespflege sowie in der Offenen Ganztagsschule (OGS) werden öffentlich-rechtliche Kostenbeiträge erhoben. Grundlage hierfür sind § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) sowie die im Stadtgebiet Bad Honnef gültige Elternbeitragssatzung.

Die Beitragspflicht entsteht ab Beginn und für die Dauer der mit der Kindertagesbetreuungseinrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, dem wöchentlichen Betreuungsumfang und in Teilen nach dem Alter der Kinder.

Einzelheiten zu den Kostenbeiträgen sind festgelegt in der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS).

2-51 Jugendamt

Nachdem die Eltern ihr Kind über das Portal Little Bird zur Kindertagesbetreuung (Kita oder Kindertgaespflege) angemeldet haben, erhalten sie vom Jugendamt ein Schreiben, in dem sie gebeten werden, verschiedene Auskünfte zu erteilen. Dem Schreiben beigefügt sind entsprechende Formulare (Merkblatt, Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen, Sepa-Vordruck und Datenschutzerklärung). Sobald die Formulare ausgefüllt an das Jugendamt zurückgeschickt worden sind, wird dort der Elternbeitrag errechnet, festgesetzt und der Bescheid versandt.