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Gewerbe Ummeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes von Bad Honnef verlegen, die Tätigkeit des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen.

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes von Bad Honnef verlegen, die Tätigkeit des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Vordruck Gewerbeummeldung (vollständig ausgefüllt und gut lesbar),
  • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  • ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  • ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, oHG, AG etc.),
  • ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
  • ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).

Bearbeitungskosten:

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften
    Gebühr: 26,00 €
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
    Gebühr: 33,00 €
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    Gebühr: 13,00 €

Zur Übersendung der Anträge nutzen Sie bitte vl.gewerbe@bad-honnef.de 

§ 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO)

Benötigte Unterlagen:

  • Vordruck Gewerbeummeldung (vollständig ausgefüllt und gut lesbar),
  • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  • ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  • ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei eingetragenen Firmen (z.B. GmbH, oHG, AG etc.),
  • ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
  • ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).

Das Gewerbe muss gleichzeitig (unmittelbar) mit der Verlegung oder der Änderung/ Erweiterung der Tätigkeit umgemeldet werden. 

Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes von Bad Honnef verlegen oder die Tätigkeit des Gewerbes wechseln oder ausdehnen wollen, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen. Sie müssen das Gewerbe bei der Stadt Bad Honnef ummelden, sofern dieses bereits hier angemeldet ist.

Eine Gewerbeummeldung können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2). Die Ummeldung des Gewerbes können Sie alternativ auch über das WSP.NRW vornehmen. 

Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeummeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung, sofern Sie das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.

Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Zuständige Einrichtungen