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Gewerbe Abmeldung

Kurzbeschreibung

Wer sein Gewerbe einstellt, an einen Ort verlegt, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt oder sich die Rechtsform Ihres Gewerbes ändertt, muss dies unverzüglich dem Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef anzeigen und eine Gewerbeabmeldung vornehmen.

Beschreibung

Wer sein Gewerbe einstellt, an einen Ort verlegt, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt oder sich die Rechtsform Ihres Gewerbes ändertt, muss dies unverzüglich dem Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef anzeigen und eine Gewerbeabmeldung vornehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Vordruck Gewerbeabmeldung (vollständig und gut lesbar ausgefüllt),
  • ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Gesellschaften).

Bearbeitungskosten: gebührenfrei

Zur Übersendung der Anträge nutzen Sie bitte vl.gewerbe@bad-honnef.de

§ 11 Gewerbeordnung (GewO)
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
§ 15 Gewerbeordnung (GewO)
§ 2 Abs. 1 Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

Benötigte Unterlagen:

  • Vordruck Gewerbeabmeldung (vollständig und gut lesbar ausgefüllt),
  • ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Gesellschaften).

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe unmittelbar

  1. zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung,
  2. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde,
  3. zum Zeitpunkt der Rechtsformänderung

beim Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef abzumelden.

Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeabmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeabmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Voraussetzung ist die:

  1. Betriebsauflösung,
  2. Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde,
  3. Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes.

Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.

Eine Gewerbeabmeldung können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3). Die Abmeldung des Gewerbes können Sie alternativ auch über das WSP.NRW vornehmen. 

Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeabmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung, sofern Sie das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

Die zuständige Stelle leitet die GewerbeAbmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen