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Parkerleichterung für Schwerbehinderte und Blinde
Kurzbeschreibung
Parkerleichterung für Schwerbehinderte und Blinde
Beschreibung
Ein Behindertenparkplatz, welcher nur mit einem Behindertenparkausweis genutzt werden darf, hat seine Daseinsberechtigung. Der Behindertenparkausweis soll Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit geben, leichter am Leben teilzuhaben.Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Benutzung der Behindertenparkplätze geregelt.
Der Schwerbehindertenparkplatz ist ein Parkplatz, der nur von Menschen mit einer speziellen Parkberechtigung benutzt werden darf. Sie sind in der Regel größer dimensioniert und befinden sich nahe am Eingang zu Ämtern, Arztpraxen etc..
Ein Parkausweis für Behinderte ist ein Berechtigungsnachweis. Mit ihm können behinderte Menschen nachweisen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen Sie beim Straßenverkehrsamt der Stadt Bad Honnef.
Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht, um auf einem Behindertenparkplatz oder anderen Stellen bevorzugt parken zu können. Also ist es immer notwendig, einen blauen oder orangenen Parkausweis zu besitzen. Es gelten folgende Regelungen:
- Der Ausweisinhaber muss nicht selbst fahren. Er kann auch nur Beifahrer sein.
- Es ist nicht gestattet, dass der Parkausweis von anderen Personen benutzt wird, wenn der Inhaber (der mobilitäteingeschränkte Mensch) nicht mit im Auto sitzt.
- Holen Sie jedoch den Ausweisinhaber z.B. vom Arzt ab, dann ist es Ihnen gestattet, den Behindertenparkplatz zu benutzen.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Ihren Schwerbehindertenausweis, bzw. andere Nachweise aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind.
- Für den blauen Parkausweis benötigen Sie noch ein aktuelles Lichtbild.
- ggfs. Vollmacht, wenn Sie den Antrag nicht selber stellen können.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 14 Tage nach Antragseingang.
Die Erteilung einer Parkberechtigung ist für Behinderte kostenlos.
Voraussetzungen für den blauen Parkausweis
Den blauen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn folgende Kriterien vorliegen:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).
- Beidseitig fehlende Gliedmaßen oder vergleichbare Einschränkungen.
Es handelt sich bei diesem Personenkreis zu einem sehr hohen Prozentsatz um Rollstuhlfahrer. Deshalb werden diese speziellen Parkplätze auch oft Rollstuhlparkplatz oder Rollstuhlfahrer-Parkplatz genannt.
Voraussetzungen für den orangenen Parkausweis
Um einen orangefarbenen Parkausweis zu bekommen, sind die Voraussetzungen nicht ganz so hoch wie für den blauen Behindertenparkausweis.
Deshalb können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Bedingungen einen orangenen Parkausweis beantragen:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 60 bei Personen die an Morbus Crohn oder Colitis ulccerosa erkrankt sind.*
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 70 bei Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung.*
Zuständige Einrichtungen
- Stadt Bad Honnef Straßenverkehrsamt
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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E-Mail: strassenverkehr@bad-honnef.de
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