Suche
Kostenerstattung Verdienstausfall Freiwillige Feuerwehr
Kurzbeschreibung
Kostenerstattung Verdienstausfall Freiwillige Feuerwehr
Beschreibung
Gerade die Freiwillige Feuerwehr ist auf die Unterstützung der Arbeitgeber angewiesen, welche Ihre Mitarbeiter im Einsatzfall zur Feuerwehr gehen lassen. Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz teilgenommen hat? In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also der Stadt Bad Honnef, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit. Diese Regelung bezieht sich nur auf private Arbeitgeber. Diese können die Erstattung bei der Stadtverwaltung Bad Honnef, geltend machen.
Selbstständige haben ebenfalls die Möglichkeit Ihre Ausfallkosten bei der Stadtverwaltung Bad Honnef geltend zu machen.
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
14 Tage nach Antragseingang
Erstattungsmöglichkeit bezieht sich ausschließelich auf private Arbeitgeber und Selbstständige, nicht jedoch auf Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bzw. Einrichtungen, die aus tarifrechtlichen Gründen als öffentlicher Dienst anzusehen sind.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Stadt Bad Honnef Stabsstelle abwehrender Brandschutz (AB) / Feuerschutz
-
- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
-
- E-Mail:
feuerschutz@bad-honnef.de
- E-Mail:
-