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Fundtiere

Kurzbeschreibung

Hilfestellungen und Tipps beim Auffinden von Fundtieren

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Beschreibung

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.

Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich beim Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef während der Öffnungszeiten anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. 

Außerhalb der Öffnungszeiten kontaktieren Sie bitte den Tierschutz Siebengebirge (Tel.: 02224-9803216), der sich umgehend mit dem Ordnungsamt in Verbindungen setzen wird.

§ 90a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)

§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)

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Zuständige Einrichtungen