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mobiles Haltverbot / Umzug / Haltverbotszone

Kurzbeschreibung

Sofern Sie beabsichtigen, eine mobile Haltverbotszone einzurichten, so ist dies mindestens zwei Wochen im Voraus beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. 

Beschreibung

Die Genehmigung für eine Haltverbotszone kann beispielsweise für Umzüge oder Baumaßnahmen beantragt werden.

Beachten Sie, dass die Stadt Bad Honnef lediglich die Genehmigung zur Errichtigung einer mobilen Haltverbotszone erteilt, jedoch keine Verkehrszeichen zur Verfügung stellt. Entsprechende Verkehrszeichen sind vom Antragsteller zu beschaffen und aufzustellen. Damit die Verkehrszeichen ihre Gültigkeit erlangen, sind diese mindestens 96 Stunden vor Umzugsbeginn bzw. Baubeginn aufzustellen. Bei der Aufstellung der Verkehrszeichen ist das der Genehmigung beiliegende Protokoll zu fertigen.

Die Absperrung der Parkflächen darf ausschließlich mit für den Straßenverkehr zugelassenen Verkehrszeichen erfolgen. Die Absperrung mittels Mülltonnen oder anderen Gegenständen ist unzulässig und wird durch das Ordnungsamt entfernt. Des Weiteren wird auf die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung von Verkehrszeichen gemäß den “Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)” verwiesen.

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

14 Tage nach Antragsstellung

Gebühren

  • bis zu einem Tag: 25,00€
  • bis zu einer Woche: 60,00€
  • bis zu einem Monat: 150,00€

Die Auflistung der Gebühren ist nicht abschließend.

Zuständige Einrichtungen