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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Kurzbeschreibung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

Beschreibung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes ist für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären „Hilfen zur Erziehung“ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien zuständig sowie für die „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen“.

 Das Aufgabengebiet umfasst auch die Heranziehung der kostenbeitragspflichtigen Elternteile, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (zum Beispiel gegenüber Rententrägern, Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen an Heim- und Pflegekinder, den Erlass von Bewilligungsbescheiden auf der Grundlage der pädagogischen Entscheidung sowie die Berechnung und Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger Menschen.

Die Höhe des Kostenbeitrags der Eltern richtet sich nach deren Einkommen.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

2-51 Jugendamt

Zuständige Einrichtungen