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Antrag zum Aufstellen von Großwerbeflächen (Wesselmännern) und zur Plakatierung anlässlich von Wahlen

Kurzbeschreibung

Möglichkeit zu Beantragung einer Genehmigung zum Aufstellen von Großwerbeflächen (Wesselmännern) und zur Plakatierung anlässlich von Wahlen

Beschreibung

Zu Wahlkampfzeiten wird regelmäßig der öffentliche Verkehrsraum in Anspruch genommen, um für Parteien und Fraktionen zu werben. Der Wahlkampf im öffentlichen Verkehrsraum unterliegt jedoch strengen Regularien, welche durch alle Beteiligten zu beachten sind.

Großwahlplakate/Wesselmänner

Die Fraktionen und Parteien erhalten die Möglichkeit sich für die Kommunalwahl sowie Bürgermeisterwahl 2025 auf die 6 Standorte, welche für insgesamt 17 Großwahlplakate/Wesselmänner freigegeben sind, zu bewerben. Hierfür kann bis zum 18. Mai 2025 beigefügtes Antragsformular an wahlen@bad-honnef.de gesendet werden. Anschließend erfolgt ein entsprechendes Vergabeverfahren der Standorte durch den Fachdienst Ordnung. Die freigegebenen Standorte im öffentlichen Verkehrsraum sind ebenfalls auf dieser Plattform zum Download eingestellt.

Die Genehmigungen der Großwahlplakatstandorte im Stadtgebiet werden voraussichtlich bis Anfang Juni 2025 ausgestellt, so dass die Fraktionen und Parteien die Belegung entsprechend frühzeitig beauftragen können.

Eine Berücksichtigung von zu spät eingereichten Anträgen für Großwahlplakate für die Kommunalwahl 2025 kann nicht mehr erfolgen.

Ergänzend hierzu besteht über das Antragsformular die Möglichkeit zur Einholung einer Plakatiergenehmigung für die Kommunalwahl 2025.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt.

Wahlamt Bad Honnef

Nach Eingang des Antrags setzt sich das Wahlamt mit Ihnen in Verbindung.

Antrag zur Aufstellung von Großflächenwerbung (Wesselmänner)

Antrag auf Plakatierung anlässlich der Kommunalwahl 2025