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Gewerbesteuer

Kurzbeschreibung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.

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Beschreibung

Für Gewerbebetriebe und Gewerbetreibende, die eine Betriebsstätte, eine Zweigniederlassung oder eine Baustelle im Stadtgebiet für mindestens 6 Monate unterhalten, erhebt die Stadt Bad Honnef Gewerbesteuer.

Entscheidend für die Höhe der Gewerbesteuer ist der jeweilige Gewerbeertrag (Gewinn aus Gewerbebetrieb) pro Jahr, der dem zuständigen Finanzamt in einer Gewerbe-
steuererklärung mitzuteilen ist. Das Finanzamt sendet Ihnen nach Erklärungsabgabe einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag. Die Stadt Bad Honnef erhält ebenfalls eine Mitteilung über den Gewerbesteuermessbetrag. Auf dieser Basis wird die Gewerbesteuer festgesetzt, indem der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz von derzeit 428 % multipliziert wird.
Gleichzeitig werden für die Zukunft ggfls. Vorauszahlungen fesgesetzt. Sollten sich die zugrunde gelegten Verhältnisse wesentlich ändern, ist ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen zu stellen.

Vorauszahlungen für das laufende Jahr sind am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11.  zu entrichten. Sie werden später auf die endgültige Steuerschuld angerechnet.

Kämmerei/Steuer

Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Die Messbescheide des Finanzamtes stellen Grundlagenbescheide für die Gewerbesteuerbescheide dar. Die Kommune ist an die Messbescheide des Finanzamtes gebunden. Hat Ihr zuständiges Finanzamt für ein Veranlagungsjahr bereits einen Messbescheid erlassen und Sie beanstanden die darin festgesetzten Besteuerungsgrundlagen, Messbeträge oder Zerlegungsanteile, sind Rechtsbehelfe hiergegen nur beim zuständigen Finanzamt einzulegen.

In sonstigen Fällen ist gegen einen Gewerbesteuerbescheid grundsätzlich der Rechtsbehelf des Widerspruchs möglich.

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