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Informationen zum Thema Todesbescheinigung

Kurzbeschreibung

Eine Todesbescheinigung wird durch Ärztinnen und Ärzte im Nachgang an die Leichenschau verfasst (§9 Bestattungsgesetz NRW). Sie enthält Informationen zu der verstorbenen Person sowie den Todesumständen.

Nach dem Tod eines Menschen oder dem Auffinden einer verstorbenen Person in Bad Honnef muss der Todesfall unverzüglich bei einem Arzt angezeigt werden. Jede niedergelassene Ärztin und jeder niedergelassene Arzt ist zur Durchführung der Leichenschau verpflichtet, sollte kein Arzt oder keine Ärztin verfügbar sein, ist die Leichenschau von einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg durchzuführen. Ersatzweise ist die Stadt Bad Honnef als örtliche Ordnungsbehörde zu unterrichten.

Alle Dokumente, die eine zweifelsfreie Identifikation des/der Toten zulassen. i.d.R. Reisepass oder Personalausweis des/der Toten

Da die Bearbeitung ausschließlich durch einen Arzt bzw. eine Ärztin erfolgt, kann von Seiten der Stadt Bad Honnef keine Aussage zur Bearbeitungsdauer getroffen werden.

  1. Tod eines/r Angehörigen bzw. bekannten Person
  2. Veranlassung der Leichenschau durch einen Arzt/eine Ärztin
  3. Der Arzt/die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus.

Im Rahmen der Leichenschau fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Ärzte an (GOÄ). Diese richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen