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Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe
Kurzbeschreibung
Nach Landesimmissionsschutzgesetzes NRW sind in der Zeit von 22 bis 6 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können.
Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nur in einer Lautstärke benutzt werden, durch die unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Ob eine erhebliche Belästigung vorliegt, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab.
Beschreibung
Wenn Sie in Ihrer Gaststätte alkolische Getränke und Speisen anbieten oder eine öffentliche Vergnügungsstätte (z.B. Volksfestplätze oder Spielhallen) betreiben, kann die zuständige Behörde Ihnen bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben. Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.
Mündlich oder formloser schriftlicher Antrag.
Ordnungsamt Bad Honnef
14 Tage nach Antragseingang
Sie stellen einen mündlichen oder formlos schriftlichen Antrag und das Ordnungsamt meldet sich mit einer entsprechenden Antwort.
Mündlich oder formlos schriftlicher Antrag.
keine
Zuständige Einrichtungen
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Stadt Bad Honnef Ordnungsamt
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- Rathausplatz 1
- 53604 Bad Honnef
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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E-Mail: ordnungsamt@bad-honnef.de
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