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Rhein-Sieg-Kreis: Sprengstoff

Kurzbeschreibung

Dienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreis aus dem Bereich Sprengstoff

  • Sprengstoff - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §27 (SprengG)
  • Sprengstoff - Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Diese Leistungen werden durch den Rhein-Sieg-Kreis erbracht. Bitte nutzen Sie zur Beantragung die Online Dienste des Rhein-Sieg-Kreis.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen