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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Der Fischereischein wird im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfahlen. Die Gültigkeit/ Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.

Wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und mit seinem Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Bad Honnef gemeldet ist, kann den Fischereischein bei der Stadt Bad Honnef beantragen, wenn

  • ein Zeugnis der Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband
  • oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt
  • oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt worden ist.

Der Fischereischein kann für ein bzw. fünf Jahre ausgestellt werden.

Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Er wird jeweils i.d.R. im Januar verlängert.

Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 14. Lebensjahr für jeweils ein Kalenderjahr beantragt werden.

Bei Erstbeantragung bzw. wenn ein neuer Fischereischein ausgestellt wird, ist die Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes erforderlich.

  • Ein Zeugnis der Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband
  • oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland
  • oder der Prüfungsnachweis als Berufsfischer.

In der Regel werden Fischereischeine im Rahmeneines Termins im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef  ausgestellt/verlängert.

Jahres-Fischereischein:     16,00 €

5-Jahres-Fischereischein:  48,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen