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Leichenpass

Kurzbeschreibung

Ein Leichenpass ist notwendig, wenn der Leichnam einer verstorbenen Person in das Ausland überführt werden soll (§17 Bestattungsgesetz NRW). Die Beantragung erfolgt in der Regel durch das Bestattungsunternehmen, das mit der Überführung betraut ist.

Beschreibung


Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:

  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung über die ärztliche Leichenschau
  • Genehmigung der für den Bestattungsort zuständigen Behörde
  • ggf. weitere Dokumente

Standesamt Bad Honnef

Da die Bearbeitungszeit von den Rahmenbedingungen des Einzelfalls abhängt, kann nur das Standesamt Auskünfte über die voraussichtliche Dauer erteilen.

In der Regel werden Leichenpässe innerhalb von fünf Werktagen bearbeitet.

  1. Das Bestattungsunternehmen beantragt einen Leichenpass zur Überführung einer verstorbenen Person ins Ausland.
  2. Verwaltungsgebühr wird entrichtet
  3. Leichenpass wird ausgestellt

Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.12.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

Für die Ausstellung eines Leichenpasses fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00€ an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: Sachbearbeitung